Logopädie

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die Tätigkeitsbereiche der Logopädie und wie Sie im Bedarfsfall zu einer logopädischen Verordnung kommen. Die Behandlung erfolgt in der Regel in unserer logopädischen Praxis. Patienten, die auf Grund körperlicher Einschränkungen nicht zu uns kommen können, besuchen wir zur Therapie auch zu Hause.

Tätigkeitsbereich Erwachsene

Erwachsene werden logopädisch behandelt,

  • wenn die Stimme außerhalb von Infekten (z.B. Erkältungen, Kehlkopfentzündung…) oder als Folge von Operationen, Kopf-Hals-Tumoren o.ä. heiser und in ihrer Belastbarkeit eingeschränkt ist,
  • wenn Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) das Sprechen erschweren, indem Dehnungen, Blockierungen und/oder Wiederholungen von Lauten, Silben oder Worten auftreten,
  • wenn nach einem Schlaganfall oder anderen neurologischen Erkrankungen (z.B. M. Parkinson, ALS, Schädel-Hirn-Trauma…) die Sprache und/oder Sprechfähigkeit durch sog. Aphasien oder Dysarthrien leicht- bis schwergradig eingeschränkt sind,
  • wenn nach einem Schlaganfall, neurologischen Erkrankungen oder Tumoren das Schlucken durch sog. Dysphagien erschwert ist, so dass auf bestimmte Kostformen verzichtet werden muss und die logopädische Therapie an der Wiederherstellung oder Erhaltung der Schluckfähigkeit arbeiten soll,
  • wenn der Kehlkopf wegen Tumorerkrankungen teilweise oder ganz entfernt wurde,
  • wenn die Benutzung eines Kommunikations-Computers trainiert werden soll, sofern dies die Kommunikationsfähigkeit des Betroffenen im Alltag erleichtert.


Der behandelnde Arzt entscheidet über den logopädischen Behandlungsbedarf und stellt in diesem Fall eine logopädische Verordnung aus.


Logopädische Verordnung

Ihr behandelnder Arzt stellt nach einer Untersuchung zunächst eine logopädische Diagnose. Diese wird i.d.R. auf der logopädischen Verordnung ersichtlich, welche zumeist 10 Behandlungseinheiten à 45min pro Verordnung umfasst. Sehr häufig sind Folgeverordnungen notwendig. Auch kürzere oder längere Behandlungszeiten (30min, 60min) sind möglich. Die meisten Störungsbilder erfordern eine Therapie, die 1-2Mal wöchentlich stattfindet. Im Bedarfsfall sind auch höhere Frequenzen möglich.
Ein logopädischer Hausbesuch kann dann ärztlich verordnet werden, wenn die/ der PatientIn beispielsweise auf Grund einer körperlichen Behinderung nicht in die Praxis kommen kann.

Wenn Sie mehr zur physiologischen Sprach- und Sprechentwicklung erfahren möchten, können Sie per Email einen kostenlosen Termin vereinbaren.  

Moderne Praxis

Seit dem 10. September 2018 erwarten wir Sie in unseren Praxisräumen in der Michael-Burgau-Strasse 13 in Regensburg. Vereinbaren Sie verbindliche Termine:

Tel. 0941 / 38 10 14 54
info@froehlich-logopaedie.de